Versicherung, Neupreis , Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert

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frank
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Versicherung, Neupreis , Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert

#1 Beitrag von frank »

Je nach Alter des Fahrzeugs wird die Versicherung nicht den Neupreis des Fahrzeugs, sondern den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzen. Einzelheiten dazu müssen Sie in ihrem Vertrag / Police nachlesen, dies kann sich je nach Versicherung unterscheiden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann der Wiederbeschaffungswert den Neupreis aber übersteigen, da die Preise für neue und gebrauchte Wohnmobile derzeit sehr hoch sind.

Aber irgendwann ist es halt kein Neuwagen mehr. Bekommst den Neuwangen Preis bei einem Schaden nach 2 Jahren nicht mehr ausbezahlt, nur den Zeitwert.
Zahlen tut die Versicherung bei Schaden meist den Wiederbeschaffungswert, deswegen, immer bei einen Kfz nach 3 - 4 Jahren immer eine neue Prämie aushandeln, denn ab da zahlen die Versicherungen ja auch weniger.

Angenommen, du hast ein neues Wohnmobil gekauft, welches 80.000.-€ gekostet hat. Bei der erstmaligen Versicherung hast du dies zum Neuwert von 80000.-€ Vollkasko versichert. Wenn du den Neupreis bei der Versicherung als Grundlage nimmt, zahlst du , nach einigen Jahren, viel zu viel. Da es sich jetzt um einen Gebrauchtwagen mit erheblich geringeren Wert handelt.
Bei einem Schaden bekommst du, bei einem älteren Fahrzeug nie den Neupreis, sondern nur den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Um mit der Versicherung eine niedrigere Prämie auszuhandeln,
kündigst die Versicherung am besten fristgerecht und bittest um ein neues Angebot z.B. dein Wagen hat vor 4 Jahren 80000.-€ gekostet zu dem Wert hast du die Versicherung abgeschlossen und den Tarif bezahlt. Nun ist das Fahrzeug gebraucht weniger als 50000.-€ Wert, mehr würde Versicherung auch nicht zahlen .
Also kannst du zum Zeitwert von 50000.- Einen neuen Vertrag abschließen.
Solltest du dich nicht melden, freut sich die Versicherung und kassiert weiterhin die hohe Prämie für den Neuwert.
Man kann mit jeder Versicherung handeln. Sonnst halt nach Kündigung wechseln.



Begriffe zum Wert im Schadensfall:

Neuwert
Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung = Neuwert

Zeitwert
Zeitwert = Neuwert - Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung
Der Zeitwert bezeichnet den Wert einer Sache nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls. Er wird typischerweise bei der Regulierung von Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung verwendet.
Versicherungen nehmen z.B. die Schwacke Liste als Grundlage zur Zeitwert Ermittlung.
Der Zeitwert bildet den Gegenbegriff zum Neuwert.

Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert = Kosten für vergleichbaren Gegenstand + Beschaffungsnebenkosten
So sieht es bei Kfz-Versicherungen aus. Hier ist der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Messgröße zur Schadensregulierung. Gerade bei Gebrauchtwagen ist die Wertermittlung komplex: Preisunterschiede lokaler Märkte, seltene Ausstattungsvarianten, unterschiedlicher Kilometerstand und Pflegezustand machen Autos schwer vergleichbar.
Den Zeitwert als Schadensregulierung auszuzahlen würde hier zu kurz greifen. Denn der Zeitwert ist in diesem Fall der mögliche Verkaufswert des Wagens bevor der Schaden eingetreten ist. Der Wiederbeschaffungswert bildet die Anschaffungskosten ab und ist daher höher:
Der Aufwand, ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden, eventuelle Händlernebenkosten oder Garantiekosten kommen hinzu.

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